Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeine Bestimmungen, Vertragsgegenstand

(1)  Alle unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen auch ohne ausdrückliche Erwähnung bei Verhandlungen ausschließlich aufgrund dieser Bedingungen. Wir erkennen entgegenstehende Bedingungen auch dann nicht an, wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder wenn wir uns auf Schreiben des Vertragspartners beziehen, in denen auf seine Bedingungen Bezug genommen wird. Unsere AGB gelten bei allen Verträgen mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Annahme der Ware und Abnahme der Leistung gelten unsere AGB als angenommen.

(2)  Entgegenstehende oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn wir ausdrücklich und schriftlich ihrer Anwendung zugestimmt haben.

(3) Gegenstand dieses Vertrages ist die Ausführung der für den offiziellen Internetauftritt des Kunden vertraglich festgelegten Maßnahmen sowie die Einräumung der Nutzungsrechte an diesen.

(4) Dieser Vertrag ist ein Werkvertrag. Ergänzend zu den Regelungen dieses Vertrages finden die §§ 631 ff. BGB Anwendung.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss und Unterlagen

(1)  Sämtliche Vereinbarungen dieses Vertrages sind in den schriftlichen Vertragsurkunden niedergelegt. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

(2)  Leistungszeitangaben sind annähernd und unverbindlich, es sei denn, ihre Verbindlichkeit wurde ausdrücklich zugesagt. Angaben zum Leistungsgegenstand (z.B. technische Daten, Toleranzen, etc.) und seine Darstellung sind bloße Beschreibungen und Kennzeichnungen, die nur dann verbindlichen Charakter haben, wenn wir dies ausdrücklich bestätigen. Technische und konstruktive handelsübliche Änderungen der Leistungsgegenstände bleiben vorbehalten, soweit sie dem Kunden nicht unzumutbar beeinträchtigen und soweit sie die Gebrauchsfähigkeit nicht berühren.

(3)  Unsere Angebote sind bis zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses freibleibend.

(4)  Gegenstand und Umfang des Vertrages sind im zugrundeliegenden Angebot ausgeführt. Die Regelung der Einzelheiten erfolgt in einer ergänzenden Korrespondenz (E-Mail, Fax o. a.) oder wird zwischen den Parteien schriftlich festgehalten.

(5)  Auf der Grundlage der vereinbarten Spezifikationen werden wir einen Layoutvorschlag unterbreiten. Der Vorschlag enthält die wesentlichen gestalterischen Aspekte der zu erstellenden Website. Das Layout wird in enger Abstimmung und Zusammenarbeit mit dem Kunden entwickelt.

(6)  Nach Abnahme des Layouts erstellen wir die Website.

§ 3 Zahlungsbedingungen

(1)  Sofern sich aus der Auftragsbestätigung (hilfsweise der Rechnung) nichts anderes ergibt, ist der Preis (ohne Abzug) binnen 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.

(2)  Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Dabei können wir jederzeit einen höheren Zinsschaden nachweisen und in Rechnung stellen. Im Falle des Zahlungsverzuges sind wir auch zum Widerruf etwa vereinbarter Rabatte, Skonti und sonstiger Vergünstigungen befugt. Wir sind berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse vorzunehmen.

(3)  Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen, Verzug oder Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Kunden zu mindern geeignet sind, haben die sofortige Fälligkeit aller unserer Forderungen zur Folge.

(4)  Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, entscheidungsreif, von uns anerkannt oder unbestritten sind.

(5)  Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht oder der Gegenanspruch anerkannt, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.

(6)  Weitergehende vertragliche oder gesetzliche Ansprüche im Falle des Verzugs bleiben vorbehalten.

§ 4 Höhere Gewalt

Beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und die wir trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten – gleichviel, ob sie bei uns oder einem Unterlieferanten eintreten – etwa höhere Gewalt (z.B. Krieg, Feuer und Naturkatastrophen), usw. – sind wir berechtigt, die Leistungszeit um die Dauer des Hindernisses zu verlängern. Wir werden dem Kunden solche Umstände unverzüglich mitteilen und von ihm bereits erbrachte Leistungen unverzüglich zurückerstatten. Sollte das Hindernis zu einer Verschiebung von mehr als einem Monat führen, steht uns auch das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

(1)  Sofern der Kunde uns Unterlagen und Dateien wie zum Beispiel Texte, Bilder oder sonstige Inhalte zur Verfügung stellt, hat er dafür zu sorgen, dass diese Inhalte nicht gegen die Rechte Dritter (z.B. Urheberrechte) oder sonstige Rechtsnormen verstoßen. Wir führen insbesondere keine Markenrecherchen oder sonstige Schutzrechtskollisionsprüfungen in Bezug auf die vom Kunden zur Verfügung gestellten Daten durch. Wir nehmen insbesondere keine Prüfung der übermittelten Daten auf inhaltliche Richtigkeit vor und übernehmen insoweit keine Haftung für Fehler. Soweit der Kunde bestimmte Vorgaben bzgl. des herzustellenden Werks erteilt, haftet er hierfür selbst. Der Kunde hat die von ihm zum Zwecke der Auftragserfüllung zur Verfügung gestellten Informationen, Daten, Werke zu prüfen und vollständig und korrekt mitzuteilen. Unsere etwaigen Vorgaben zu Dateiformaten sind zu beachten.

(2)  Der Kunde stellt uns ausdrücklich von sämtlichen in diesem Zusammenhang geltend gemachten Ansprüchen Dritter frei. Das betrifft auch die Kosten der in diesem Zusammenhang erforderlichen rechtlichen Vertretung.

(3)  Für Verzögerungen und Verspätungen bei der Umsetzung von Projekten, die durch eine verspätete (notwendige) Mit- bzw. Zuarbeit des Kunden entstehen, sind wir gegenüber dem Kunden in keinerlei Hinsicht verantwortlich.

§ 6 Rechteeinräumung

Wir räumen dem Kunden – nach vollständiger Bezahlung des Auftrags durch den Kunden – an den entsprechenden Arbeitsergebnissen im Zeitpunkt ihrer Entstehung grundsätzlich ein einfaches Nutzungsrecht ein. Weitergehende Rechte können zwischen den Parteien mittels einer individualvertraglichen Einigung vereinbart werden.

§ 7 Sach- und Rechtsmängelhaftung

(1)  Soweit ein Mangel des Werkes vorliegt, sind wir nach unserer Wahl zur Beseitigung des Mangels oder zur Erstellung eines mangelfreien Werkes berechtigt (Nacherfüllung).
Voraussetzung dafür ist, dass es sich um einen nicht unerheblichen Mangel handelt.
Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, sind wir berechtigt, sie zu verweigern.
Wir können die Nacherfüllung verweigern, solange der Kunde seine Zahlungspflichten uns gegenüber nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der Leistung entspricht.
Wir tragen die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten.

(2)  Sollte die in Absatz 1 genannte Nacherfüllung unmöglich sein oder fehlschlagen, steht dem Kunden das Wahlrecht zu, entweder den vereinbarten Preis entsprechend herabzusetzen oder vom Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften zurückzutreten; dies gilt insbesondere bei der schuldhaften Verzögerung oder Verweigerung der Nacherfüllung, ebenso wenn diese zum zweiten Male misslingt.
Weitere Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrunde, sind entsprechend § 9 ausgeschlossen oder beschränkt.

(3)  Ansprüche wegen Mängeln verjähren in einem Jahr, beginnend mit der Abnahme des Werkes.

(4)  Zusicherungen und Garantien sind nur dann wirksam abgegeben, wenn wir sie ausdrücklich und schriftlich gewähren.

§ 8 Rücktritt des Kunden und sonstige Haftung unsererseits

(1)  Wir haften uneingeschränkt nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit (auch unserer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen) sowie für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit. Ebenso uneingeschränkt haften wir bei der Abgabe von Garantien und Zusicherungen, falls gerade ein davon umfasster Mangel unsere Haftung auslöst. Keine Beschränkung besteht auch bei der Haftung aus Gefährdungstatbeständen (insbesondere nach dem Produkthaftungsgesetz).

(2)  Bei der sonstigen schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten, siehe Abs. (7) Satz 2) ist unsere verbleibende Haftung auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(3)  Im Übrigen ist die Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund (insbesondere Ansprüche aus der Verletzung von vertraglichen Haupt- und Nebenpflichten, unerlaubter Handlung sowie sonstiger deliktischer Haftung) – ausgeschlossen.

(4)  Gleiches (Ausschlüsse, Begrenzung und Ausnahmen davon) gilt für Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss.

(5)  Für den Fall des Aufwendungsersatzes (mit Ausnahme desjenigen nach §§ 439 II, 635 II BGB) gilt § 9 entsprechend.

(6)  Ein Ausschluss oder eine Begrenzung unserer Haftung wirkt auch für unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

(7)  Eine Umkehr der Beweislast ist nicht bezweckt. Kardinalpflichten sind wesentliche Vertragspflichten, also solche Pflichten, die dem Vertrag sein Gepräge geben und auf die der Vertragspartner vertrauen darf; es handelt sich damit um die wesentlichen Rechte und Pflichten, die die Voraussetzungen für die Vertragserfüllung schaffen und für die Erreichung des Vertragszwecks unentbehrlich sind.

§ 9 Leistungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht,

Vertragssprache und Beweislastverteilung

(1)  Gerichtsstand ist unser Geschäftssitz, sofern der Kunde auch Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Gleiches gilt dann, wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, er seinen Sitz nach Vertragsschluss ins Ausland verlegt oder sein Sitz im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Wir sind berechtigt, den Kunden auch an anderen zulässigen Gerichtsständen zu verklagen.

(2)  Hinsichtlich aller Ansprüche und Rechte aus diesem Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland (BGB, HGB). Die Geltung des UN-Kaufrechts (CISG) sowie der kollisionsrechtlichen Normen des EGBGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.  Vertragssprache ist Deutsch.

(3)  Durch keine der in den gesamten Bedingungen vereinbarten Klauseln soll die gesetzliche oder richterrechtliche Beweislastverteilung geändert werden.

§ 10 Sonstige Bestimmungen

(1)  Änderungen des Vertrages können nur im Einverständnis mit uns wirksam werden und müssen schriftlich erfolgen.

(2)  Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nichtig sein, so bleiben die übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, einer Regelung zuzustimmen, durch die der mit der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung verfolgte Sinn und Zweck im wirtschaftlichen Bereich weitgehend erreicht wird.

(3)  Alle Begrifflichkeiten und Regelungen sind geschlechtsneutral und auch sonst diskriminierungsfrei im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) zu verstehen.